Das Justizministerium (Raum 319) erstellt das Strafgesetzbuch, in dem festgelegt wird, welche Handlungen rechtswidrig sind und welche Strafen dafür gelten. Das können Geldstrafen oder Haftstrafen im Gefängnis sein (die Pavillons in den Trakten). Außerdem baut es das Gericht auf.
Die Gesetze und die Verfassung bilden die Grundlage der ansonsten völlig unabhängigen Judikative. Das Gericht (Raum 312) und die Rechtsprechung spielen eine wichtige Rolle im demokratischen Rechtsstaat, die Richter genießen absolute Unabhängigkeit.
Es gibt insgesamt 3 Richter. Da es je eine/n aus der Unter-, Mittel- und Oberstufe gibt ist deren Objektivität gesichert, sie sind also neutral und unparteiisch. Gewählt werden die Richter vom Parlament.
Die Interessen des Staates vertritt vor Gericht ein Staatsanwalt, wenn der Staat Ankläger oder Angeklagter ist.
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Öffnungszeiten
18. Juli bis 21. Juli 2018
Mi–Fr: 8 bis 16 Uhr
Samstag: 10 bis 14 Uhr
Besucher sind herzlich eingeladen!
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